Hey, ich bin Philipp 👋
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des EU AI Act — und die betreffen dich, sobald du KI-Bilder, KI-Videos oder einen KI-Telefonbot geschäftlich einsetzt. Im Video habe ich es kurz erklärt, hier ist die ausführliche Fassung: wer was kennzeichnen muss, wie das konkret aussieht und was bei Verstößen wirklich droht — mit allen offiziellen EU-Quellen zum Nachlesen.
1Worum es geht
Der EU AI Act (offiziell: KI-Verordnung (EU) 2024/1689) regelt in Artikel 50 die sogenannten Transparenzpflichten: Menschen sollen erkennen können, wenn Inhalte künstlich erzeugt wurden oder sie mit einer KI sprechen. Die Verordnung ist seit August 2024 in Kraft — die Kennzeichnungspflichten gelten seit dem 2. August 2026.
2Wen die Kennzeichnungspflicht trifft
- Die Tool-Hersteller (z. B. OpenAI, Midjourney, ElevenLabs) müssen ihre Ausgaben maschinenlesbar kennzeichnen — etwa per Wasserzeichen oder Metadaten. Das passiert im Hintergrund, darum musst du dich nicht kümmern.
- Du als Nutzer bist „Betreiber“, sobald du KI-Inhalte geschäftlich veröffentlichst — zum Beispiel UGC-Videos mit KI-Avataren, fotorealistische KI-Bilder für die Speisekarte oder für LinkedIn. Dann musst du sichtbar offenlegen, dass der Inhalt KI-generiert oder KI-manipuliert ist.
- Auslöser der sichtbaren Kennzeichnung ist die Deepfake-Regel: Sie greift, wenn ein KI-Inhalt echten Personen, Objekten oder Orten stark ähnelt und fälschlich für echt gehalten werden könnte — genau das ist bei fotorealistischen KI-Bildern und -Videos schnell der Fall.
- KI-Telefonbots und Chatbots müssen sich zu erkennen geben: Die angerufene Person muss erfahren, dass sie mit einer KI spricht — außer es ist offensichtlich.
- Rein private Nutzung ohne Veröffentlichung löst keine Kennzeichnungspflicht aus.
3Wie du richtig kennzeichnest
- Sichtbar bzw. hörbar: ein klares „KI-generiert“-Label im Bild oder Video, eine Ansage beim Telefonbot.
- Spätestens beim ersten Kontakt — nicht versteckt in den AGB oder in der Bildbeschreibung.
- Klar und eindeutig formuliert, barrierefrei wahrnehmbar.
- Die EU stellt inzwischen ein offizielles Icon-Set zur Kennzeichnung bereit (im Code of Practice verlinkt, siehe Quellen).
4Was bei Verstößen droht
Verstöße gegen die Transparenzpflichten können nach Artikel 99 mit Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden — je nachdem, welcher Betrag höher ist. Das ist die Obergrenze der Bußgeldkategorie, nicht das realistische Risiko eines Selbstständigen.
5Die wichtigsten Ausnahmen
- Kunst, Satire und offensichtlich fiktionale Inhalte: Hier reicht eine dezente Offenlegung, die das Werk nicht stört — zum Beispiel im Abspann statt als Dauereinblendung.
- Unterstützende KI-Bearbeitung wie Retusche oder Farbkorrektur, die den Inhalt nicht wesentlich verändert, muss nicht gekennzeichnet werden.
- KI-generierte Texte, die vor der Veröffentlichung von einem Menschen redaktionell geprüft und verantwortet werden, sind ebenfalls ausgenommen.
6Offizielle Quellen zum Nachlesen
Die Verordnung selbst: Art. 50 (Transparenzpflichten), Art. 99 (Sanktionen), Art. 113 (Zeitplan).
Ansatz, Zeitplan und alle offiziellen Ressourcen im Überblick.
Praxisbeispiele: Was zählt als Deepfake, wie sehen korrekte Labels aus, welche Ausnahmen gelten.
Die offiziellen Leitlinien mit Begriffsklärungen und Beispielen — als Download.
Finale Fassung vom Juni 2026 mit dem offiziellen EU-Icon-Set zur Kennzeichnung.
7Wichtig zu wissen
- Dieser Guide ist eine redaktionelle Zusammenfassung der offiziellen EU-Quellen (Stand August 2026) — keine Rechtsberatung. Im Zweifel: Anwalt fragen.
- Die Durchsetzung regeln die einzelnen Mitgliedstaaten — welche deutsche Behörde zuständig ist und wie streng kontrolliert wird, entscheidet sich auf nationaler Ebene.
- Faustregel für den Alltag: Wenn ein KI-Inhalt echt wirken könnte und du ihn geschäftlich veröffentlichst, kennzeichne ihn sichtbar. Damit bist du auf der sicheren Seite.